Therapierad über die Krankenkasse anschaffen
Therapierad über Gesetzliche Krankenversicherung
Therapierad über die Krankenkasse anschaffen
Planen Sie, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf ein Therapierad zu stellen?
Zwischen Formularen, Anträgen und Hilfsmittelnummern verliert man schnell den Überblick. In diesem Artikel möchten wir Ihnen hilfreiche Tipps geben, wie Sie den Kauf eines Therapierads über die Krankenkasse erfolgreich angehen. Außerdem zeigen wir, worauf Sie besonders achten sollten. Zusätzlich erhalten Sie eine praktische Checkliste – und wir erklären die Unterschiede, wenn Sie ein Therapierad für Kinder beantragen.
Behindertenfahrrad & Krankenkasse:
Wer hat Anspruch?
In Deutschland übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten für Therapieräder von Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr – abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils der Eltern.
Doch was gilt, wenn man älter als 15 ist? Wann trägt die Krankenkasse die Kosten für ein Therapierad – und wann nicht?
Nach § 33 Abs. 1 SGB V hat jeder Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall notwendig sind, um:
- den Erfolg einer medizinischen Behandlung zu sichern,
- eine drohende Behinderung zu verhindern oder
- eine bestehende Behinderung auszugleichen.
Ausgenommen sind Hilfsmittel, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gelten oder nach § 34 SGB V ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Wichtig ist außerdem: Ein Hilfsmittel muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 Abs. 1 SGB V). Leistungen darüber hinaus darf die Krankenkasse nicht bewilligen.
Bevor Sie also zum Arzt gehen und sich ein Rezept für ein bestimmtes Therapierad ausstellen lassen, sollten einige Schritte beachtet werden, damit der Antrag bei der Krankenkasse die besten Erfolgsaussichten hat.
Probefahrt
Bevor Sie ein Therapierad beantragen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Kind, Elternteil oder Partner einen ausführlichen Beratungstermin bei uns wahrzunehmen.
Sie können eine
Probefahrt
machen. Dabei wird geprüft, welches Spezialfahrrad am besten zu den individuellen Bedürfnissen passt und welches Zubehör sinnvoll ist.
Hilfsmittelnummer
Wenn Sie das passende Fahrrad gefunden haben, sollten Sie kontrollieren, ob es über eine Hilfsmittelnummer verfügt.
Die Hilfsmittelnummer ist die Kennung, unter der ein Produkt im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet ist. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Hilfsmittel überwiegend dann, wenn diese im Verzeichnis geführt werden.
Wichtig zu wissen:
- Die Hilfsmittelnummer ist nur eine Orientierungshilfe und keine rechtsverbindliche Garantie für die Kostenübernahme.
- Die endgültige Entscheidung liegt immer beim zuständigen Sachbearbeiter.
- Auch ohne Hilfsmittelnummer kann ein Antrag gestellt werden – hier handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen, die nicht automatisch als Präzedenzfall für andere gelten.
Hilfsmittelnummer
Spezialräder van Raam:
Modellbezeichnung | Hilfsmittelnummer |
---|---|
Easy Rider 3 Sesseldreirad | 22.51.04.0006 |
Easy Rider Compact | 22.51.04.0007 |
Dreirad Maxi | 22.51.02.0047 |
Dreirad Midi | 22.51.02.0046 |
Dreirad Husky | 22.51.02.0050 |
Dreirad Mini | 22.51.02.0045 |
Tipps für den Antrag eines Therapierads bei der Krankenkasse
Medizinische Begründung
Ihr Arzt sollte eine klare Diagnose und den medizinischen Grund für das Therapierad angeben. Das Rezept ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Fotos und Videos
Dokumentieren Sie den Unterschied in der Bewegung mit und ohne Therapierad. Bilder oder Videos zeigen den direkten Nutzen und unterstützen Ihren Antrag.
Details im Rezept
Das Rezept sollte enthalten:
- Diagnose
- Medizinische Notwendigkeit des Fahrrads
- Therapeutischer Nutzen
- Produkt- und Modellbezeichnung mit Hilfsmittelnummer
- Alle benötigten Optionen und Zubehörteile
Probefahrt
Machen Sie eine Probefahrt bei vanRaam oder einem Händler/Sanitätshaus. So finden Sie heraus, welches Fahrrad und welche Extras für Sie oder Ihr Kind am besten geeignet sind.
Kostenvoranschlag
Das Rezept muss
vor dem Kostenvoranschlag ausgestellt werden. Daraufhin erstellt der Händler einen detaillierten Kostenvoranschlag mit allen Spezifikationen und Zubehörteilen des Therapierads.
Checkliste für den Antrag eines Therapierads
Damit Ihr Antrag bei der Krankenkasse erfolgreich ist, sollten Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
- Probefahrt mit dem Therapierad
- Ärztliches Rezept / Verordnung
- Kostenvoranschlag vom Händler und Erprobungsbericht
- Stellungnahme von Arzt oder Ergotherapeut
- Fotos oder Videos von der Testfahrt
- Persönliches Anschreiben an die Krankenkasse.
Therapierad Kinder Krankenkasse
In Deutschland bezahlen die Krankenkassen, bis auf den Selbstkostenanteil der Eltern, die Therapieräder für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr. Voraussetzung ist aber, dass die Räder eine Hilfsmittelnummer haben. Diese bescheinigt den Behörden, dass das Rad den technischen Anforderungen für ein Behindertenfahrrad entspricht.

Therapierad über die private Krankenversicherung
Therapierad über die private Krankenversicherung
Wenn Sie privat versichert sind, gelten andere Regeln als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dennoch kann ein VanRaam Therapierad unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
- Ärztliche Verordnung (Rezept)
Wie bei der GKV ist eine medizinische Notwendigkeit entscheidend. Das Rezept sollte die Diagnose, den therapeutischen Nutzen und das gewünschte Modell inklusive Zubehör klar angeben. - Kostenvoranschlag & Angebote
- Bei privaten Versicherungen wird häufig ein Kostenvoranschlag benötigt, den der Händler oder das Sanitätshaus erstellt.
- Dieser sollte alle Details zum Modell, Elektroantrieb und Zubehör enthalten, um die Prüfung durch die Versicherung zu erleichtern.
- Einreichung bei der Versicherung
- Reichen Sie Rezept, Kostenvoranschlag und ggf. Erprobungsbericht bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
- Manche Versicherer verlangen zusätzlich eine medizinische Stellungnahme vom Arzt oder Ergotherapeuten.
- Prüfung & Genehmigung
- Die Versicherung prüft, ob das Therapierad medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
- Anders als bei der GKV gibt es keine festen Hilfsmittelnummern, die als Voraussetzung gelten.
- Jeder Antrag wird individuell geprüft; eine Genehmigung erfolgt immer im Einzelfall.
- Tipps für Privatversicherte
- Frühzeitig Kontakt zur Versicherung aufnehmen, um Voraussetzungen und Unterlagen zu klären.
- Ausführliche Dokumentation mit Fotos, Videos und Arztbericht erhöhen die Chancen auf Genehmigung.
- Bei Unsicherheiten lohnt sich die Beratung durch Fachhändler wie das E-Bike-Center Lechenbauer, die sehr gute Erfahrung mit privaten Anträgen haben.